Seit dreieinhalb Jahren streiten die EU-Institutionen über die Chatkontrolle. Die Kommission will Internet-Dienste verpflichten, die Inhalte ihrer Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen.
Die EU-Staaten konnten sich bisher nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Vor zwei Wochen hat die dänische Ratspräsidentschaft einen neuen Kompromiss vorgeschlagen. Internet-Dienste sollen freiwillig Chats kontrollieren dürfen, aber nicht dazu verpflichtet werden.
Letzte Woche haben die Ständigen Vertreter der EU-Staaten den Vorschlag diskutiert. Wir veröffentlichen ein weiteres Mal das eingestufte Protokoll der Sitzung.
Die Vertreter diskutierten auf Basis eines vier-seitigen Debatten-Papiers. Am Tag darauf hat die dänische Ratspräsidentschaft einen neuen Gesetzentwurf verschickt, den wir ebenfalls veröffentlichen. (Update 27.11.: Der Rat hat das Dokument jetzt offiziell veröffentlicht.)
Geisel des Datenschutzes
Die Ratspräsidentschaft sagte zum eigenen Kompromissvorschlag, „dass man sich mehr erhofft habe und mit dem eigenen Vorschlag nicht glücklich sei“. Dänemark hätte die verpflichtende Chatkontrolle gern durchgesetzt. „Die Möglichkeiten seien aber erschöpft.“
Für die Kommission sei es „sehr schwer zu akzeptieren, dass man es nicht geschafft habe, die Kinder besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen“. Die Kommission dankte „allen Anwesenden, die versucht hätten, ein anderes und besseres Ergebnis zu erzielen“.
Einige Staaten drückten ebenfalls „ihr Bedauern aus, keine bessere Lösung gefunden zu haben“. Frankreich nutzte drastische Worte: „Wir sind eine Geisel des Datenschutzes und müssen einem Weg zustimmen, den wir eigentlich für nicht ausreichend erachten, nur weil uns nichts anders übrigbleibt.“
Gegen vermeintliche Überwachung
Der Juristische Dienst des EU-Rats hat die Chatkontrolle als rechtswidrig bezeichnet. Die Kommission lässt sich von solcher Kritik nicht beeindrucken. Stattdessen fordert sie: „Mit Blick auf die Zukunft gelte es, bei vergleichbaren Dossiers besser zu kommunizieren.“
Auch die Ratspräsidentschaft kritisiert die Medien: „Jene Medien, die heute gegen vermeintlich vorgesehene Überwachungsmaßnahmen anschreiben, [würden] schon morgen den Staat dafür kritisieren, seine Kinder nicht hinreichend zu schützen.“
Kinderschutz statt Chatkontrolle
Von Anfang an schreiben wir gegen die Chatkontrolle. Noch länger kritisieren wir den Staat für mangelnden Kinderschutz. Schon vor dem Chatkontrolle-Gesetzentwurf kritisierten wir, dass Polizei und Strafverfolger pädokriminelle Inhalte nicht löschen, sondern online lassen. Das passiert bis heute. Eine Bund-Länder-Gruppe hat einen Bericht dazu verfasst. Der soll jedoch geheim bleiben und nicht öffentlich werden.
Die Vorwürfe erinnern an die Auseinandersetzung zu Netz-Sperren in Deutschland um 2010. Schon damals hat die Bundesregierung keine umfassenden Kinderschutz-Konzepte entwickelt, sondern sich ausschließlich auf Netz-Sperren konzentriert. Die Gegner bewiesen, dass Löschen statt Sperren effektiver und nachhaltiger ist. Seitdem beweist die Bundesregierung jedes Jahr, dass wir recht hatten.
Auch in der Debatte um die Chatkontrolle gibt es viele konkrete Vorschläge für besseren Kinderschutz. Die Chatkontrolle-Befürworter verhindern, über diese konkreten Lösungen zu sprechen.
Keine weiteren Änderungen
Die Ratspräsidentschaft erhielt in der Sitzung für ihren Kompromissvorschlag „ohne Gegenstimme breite Unterstützung“. Mehrere EU-Staaten forderten, „über die von der dänischen Präsidentschaft vorgeschlagenen Änderungen hinaus keine weiteren Streichungen vorzunehmen“.
Auch der Vertreter Deutschlands empfiehlt der Bundesregierung, „die dänische Präsidentschaft weiterhin zu unterstützen“. Deutschland soll „aktiv dafür eintreten“, dass „keine weiteren Änderungen am bereits bekannten Rechtstext vorgenommen werden“.
Das sahen nicht alle Verhandler so. Die Kommission und einige Staaten wie Spanien und Ungarn forderten, die „Pflicht zur Aufdeckung von Missbrauchsdarstellungen […] zumindest für öffentlich zugängliche Webseiten beizubehalten“. Das lehnte die Ratspräsidentschaft ab, weil damit neue Fragen aufkommen und Zeit verloren geht.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte kritisierte am Tag der Rats-Verhandlungen weitere Teile des Gesetzentwurfs. Freiwilliges Scannen erfolgt ohne Rechtsgrundlage und damit rechtswidrig. Ein Ausschluss von Jugendlichen schränkt digitale Teilhabe ein. Eine verpflichtende Altersverifikation kann zur weitgehenden Abschaffung der Anonymität im Netz führen. Und Berichtspflichten für Diensteanbieter schaffen Anreize, Scanning als faktisch verpflichtend durchzuführen.
Einvernehmen zur Stoßrichtung
Die EU-Staaten diskutierten diese Elemente am Mittwoch nicht. Die Ständigen Vertreter sprachen ausschließlich über das vier-seitige Debatten-Papier. Die Ratspräsidentschaft schlussfolgerte, dass „dass Einvernehmen zur vorgeschlagenen neuen Stoßrichtung bestehe“.
Am Donnerstag hat die dänische Ratspräsidentschaft einen neuen Gesetzentwurf verschickt. Übermorgen tagt wieder die Arbeitsgruppe Strafverfolgung. Dort werden die Staaten den Gesetzentwurf detailliert besprechen.
Hier das Dokument in Volltext:
- Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
- Datum: 5. November 2025
- Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
- An: Auswärtiges Amt
- Kopie: BKAmt, BMF, BMI, BMJ, BMWE
- Betreff: 3003. AStV (2. Teil) vom 5. November 2025
- Hier: TOP 36: (Child Sexual Abuse) Einigung auf „way forward“
- Zweck: Zur Unterrichtung
- Geschäftszeichen: Pol 350.1.3
- DKOR-ID: BRUEEU_2025-11-05_77277
Child Sexual Abuse: Einigung auf „way forward“
I. Zusammenfassung und Wertung
DNK PRÄS erhielt im heutigen AStV ohne Gegenstimme breite Unterstützung für das von ihnen vorgeschlagene (in Dokument 14032/25 skizzierte) weitere Vorgehen zur „Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“.
In einem eindrücklichen Appell dankte KOM allen Anwesenden, die versucht hätten, ein anderes und besseres Ergebnis zu erzielen. Die über Internetplattformen geteilten Bilder und Filme seien regelmäßig die einzige Möglichkeit für Strafverfolgungsbehörden, um überhaupt auf sexuellen Missbrauch von Kindern aufmerksam zu werden. Die betroffenen Kinder seien meist zu jung, um zu verstehen, was ihnen widerfährt; zudem stammten die Täter nicht selten aus dem näheren Umfeld. Die von den Unternehmen (im Rahmen der freiwilligen Kooperation) bei der Aufdeckung kinderpornographischen Bildmaterials genutzten Technologien seien dieselben, die auch zur Bekämpfung von Malware und Spam eingesetzt würden: Hier wie dort gebe es keinen Einblick in Inhalte, von einer Überwachung könne deshalb keine Rede sein. Im Internet gebe es eine regelrechte Flut von Bildern und Filmen, die sexuellen Missbrauch darstellten und die Opfer immer und immer wieder an die schlimmsten Momente ihres Lebens erinnerten. Dass allein diese Bilder eine schwerwiegende Verletzung der Grundrechte der Opfer bedeuten, finde in der Diskussion aber kaum Beachtung. Insgesamt sei es für KOM sehr schwer zu akzeptieren, dass man es nicht geschafft habe, die Kinder besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Es sei nun aber richtig und wichtig, voranzuschreiten, da man sich in einem Wettlauf mit der Zeit befinde. KOM dankte in diesem Zusammenhang der DNK PRÄS ausdrücklich für ihr hohes Tempo. Es müsse weiterhin alles getan werden, um die durch das Auslaufen der Interims-VO im April 2026 drohende Verschlechterung des heutigen Status Quo soweit möglich zu vermeiden (ebenso GRC). Das Bewusstsein, dass die Zeit drängt und die Triloge dauern werden, müsse nun auch in den Hauptstädten reifen. Mit Blick auf die Zukunft gelte es, bei vergleichbaren Dossiers besser zu kommunizieren.
Vorsitz stimmte diesen Ausführungen zu und merkte an, dass jene Medien, die heute gegen vermeintlich vorgesehene Überwachungsmaßnahmen anschreiben, schon morgen den Staat dafür kritisieren würden, seine Kinder nicht hinreichend zu schützen.
Mehrere MS drückten ihr Bedauern aus, keine bessere Lösung gefunden zu haben (FRA: „Wir sind eine Geisel des Datenschutzes und müssen einem Weg zustimmen, den wir eigentlich für nicht ausreichend erachten, nur weil uns nichts anders übrigbleibt“; weniger drastisch auch ESP, HUN, IRL, EST). Einige wiesen auf für sie wichtige Punkte hin, ohne dass sich hierzu ein einheitliches Bild ergeben hätte. Ich unterstützte den DNK Vorgehensvorschlag und betonte u.a. die große Bedeutung des EU-Zentrums.
Abschließend schlussfolgerte Vorsitz, dass Einvernehmen zur vorgeschlagenen neuen Stoßrichtung bestehe. DNK PRÄS werde den vorliegenden Rechtstext entsprechend überarbeiten und schnellstmöglich vorlegen.
II. Handlungsempfehlungen
Wir sollten DNK PRÄS weiterhin unterstützen und dabei schon aus Zeitgründen aktiv dafür eintreten, dass über die heute im AStV konsentierten Neuerungen hinaus keine weiteren Änderungen am bereits bekannten Rechtstext vorgenommen werden.
III. Im Einzelnen
Vorsitz skizzierte eingangs entlang Dokument 14032/25 (liegt in Berlin vor) das bisherige, erfolglose Vorgehen und den infolgedessen unterbreiteten Vorschlag, verpflichtende Aufdeckungsanordnungen aus der Verordnung zu streichen und eine dauerhafte Verlängerung der freiwilligen Zusammenarbeit nach der Interim-VO aufzunehmen. Vorsitz betonte dabei, dass man sich mehr erhofft habe und mit dem eigenen Vorschlag nicht glücklich sei, da er polizeiliche Belange und damit den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch abschwäche. Die Möglichkeiten seien aber erschöpft.
Einige MS wiesen auf für sie bedeutsame Punkte hin: Es sei wichtig, über die von DNK PRÄS vorgeschlagenen Änderungen hinaus keine weiteren Streichungen vorzunehmen, auch wenn der Mehrwert des Verordnungstexts an manchen Stellen infolge der Herausnahme verpflichtender Aufdeckungsanordnungen geringer ausfalle (FRA). Der Bürokratieaufwand sei möglichst gering zu halten (HUN). Eine Pflicht zur Aufdeckung von Missbrauchsdarstellungen solle zumindest für öffentlich zugängliche Webseiten beibehalten werden (ESP, HUN; ebenso KOM; ablehnend aber DNK PRÄS unter Hinweis auf damit einhergehende neue Fragen und infolgedessen drohenden weiteren Zeitverlusts).
Ich unterstützte den DNK Vorgehensvorschlag. DEU messe der Bekämpfung der Kinderpornographie höchste Priorität bei, eine Verstetigung der rechtlichen Grundlage bei Beachtung von Grundrechten sei von großer Bedeutung. Die Einrichtung des EU-Zentrums werde einen wichtigen Mehrwert leisten. DNK PRÄS und KOM wiesen daran anknüpfend ausdrücklich darauf hin, dass das EU-Zentrum auch ohne verpflichtende Aufdeckungen einen Mehrwert biete, etwa beim Risikomanagement, bei der Entwicklung technischer Maßnahmen zur Risikominimierung, bei der Entgegennahme von Hashwerten und der Einstufung des entsprechenden Bildmaterials als kinderpornographisch, bei der Prävention und bei der Opferbetreuung. Längerfristig sei es zudem von Vorteil, eine europäische Unabhängigkeit vom in den USA angesiedelten NCMEC zu erreichen.
Weitere Wortmeldungen blieben sehr kurz: EST unterstütze das DNK Vorgehen ausdrücklich. CZE gab an, aufgrund der neuen Regierung keine Position zu haben. LUX und SWE bekannten sich zum Kindesschutz und gaben an, sich nach Vorlage des Rechtstextes näher zu äußern.

Also… nur um sicherzugehen, dass ich das richtig verstehe…
Abgesehen davon, dass die eigentliche Chatkontrolle verpflichtend ist, ist in diesem Vorschlag quasi alles drin?
Also insgesamt gesehen:
– Netzsperren diverser Seiten
– Altersverifikationspflicht für alle bei sämtlichen Kommunikationsmedien (inklusive E-Mail, wodurch sie ohne Perso ohnehin keine digitalen Dienste mehr nutzen können (man braucht für nahezu jeden Account eine Mailadresse)
– Altersprüfung für Appstores (wo bzw wann soll die eigentlich stattfinden? Nur beim runterladen von Apps, durch die man mit anderen interagieren kann oder direkt beim Zugang zum AppStore, sodass man quasi Smartphones gar nicht mehr nutzen könnte, ohne dem AppStore-Betreiber seinen Ausweis hinterherzuwerfen)?
– und im Grunde die Freiwilligkeit mit fehleranfälligen Algorithmen in sämtlicher Kommunikation rumschnüffeln zu dürfen und sie bei einem (Fehl-)Alarm der KI an Strafverfolger oder diese EU-Spionagezentrale auszuleiten.
Im Grunde ist die verpflichtende Chatkontrolle dann nur noch das i-Tüpfelchen. Wenn der Entwurf angenommen und nicht vom EUGH wieder kassiert wird, ist in der EU jeder Kampf um Freiheit und Demokratie verloren.
Kommunikationsproblem Rechtsstaat
Der juristische Dienst des EU-Rats hat die geplante Chatkontrolle klar als rechtswidrig bezeichnet. Sie verstoße gegen die Grundrechte auf Privatleben und Datenschutz – das Fundament jeder liberalen Demokratie. Doch die EU-Kommission reagiert nicht mit Einsicht, sondern mit PR-Reflex: Man müsse, heißt es, bei „vergleichbaren Dossiers künftig besser kommunizieren“. Ein bemerkenswerter Satz, der verrät, worum es in Brüssel längst nicht mehr geht – nämlich um Recht, sondern um Deutungshoheit.
Wo Grundrechte stören, wird an der Verpackung gearbeitet. Kritik an Massenüberwachung wird als Missverständnis behandelt, nicht als Warnung. Die Botschaft lautet: Nicht die Maßnahme ist falsch, nur ihre Vermittlung. Das ist technokratische Hybris – und gefährlich.
Die Ratspräsidentschaft sekundiert, Medien würden heute gegen Überwachung anschreiben und morgen den Staat kritisieren, Kinder nicht zu schützen. Diese Rhetorik instrumentalisiert Moral, um Kontrolle zu legitimieren. Sie spaltet die Gesellschaft in die „Verantwortlichen“ und die „Naiven“ – und ignoriert, dass Freiheit kein Luxus, sondern Bedingung für Sicherheit ist.
Die Chatkontrolle wird, so scheint es, kommen – gegen die klare juristische Einschätzung, gegen die Kritik der Zivilgesellschaft, gegen das Grundgesetz der Union. Die EU-Kommission verwechselt politische Kommunikation mit Legitimation und untergräbt damit die Glaubwürdigkeit der europäischen Idee selbst.
Denn wer Privatsphäre zur Ausnahme erklärt, schafft keine Sicherheit – sondern Überwachung als Normalzustand.
Hab gerade eine Stellungnahme von
Axel Voss vom 24.10. diesen Jahres zum Thema Chatkontrolle gefunden
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/axel-voss/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-voss-wie-stehen-sie-zum-thema-chatkontrolle-bei-der-wahl-am-14102025-dankeschoen-mit
Das Parlament scheint -zumindest aktuell von sich aus – also immer noch die selbe Position zu vertreten wie 2023.
Ob es in einem Trilog dabei bleiben oder umkippen würde ist eine andere Frage.
Aber es ist das einzige EU-Organ dem ich zumindest ansatzweise zutrauen würde, dass ihnen Grund- und Menschenrechte etwas bedeuten. Den Rat kann man diesbezüglich nahezu komplett in der Pfeife rauchen und über die Kommission braucht man gar nicht erst zu reden.